Aktives zuhören: Durchgesickerte dokumente belegen, dass smartphones tatsächlich Gespräche mithören

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Ob Smartphones heimlich Gespräche mithören, ist seit Jahren Gegenstand hitziger Diskussionen. Nun scheinen geleakte Unterlagen von „404 Media“ neue Beweise zu liefern. Im Fokus steht dabei die Praxis des sogenannten „Active Listening“ – auf Deutsch: „Aktives Zuhören“. Es geht dabei nicht um Daten, die durch Suchverläufe oder allgemeines Online-Verhalten gesammelt werden, sondern um den direkten, unbemerkten Zugriff von Apps auf das Mikrofon der Nutzergeräte.

Laut den durchgesickerten Dokumenten stammen die Informationen von der Cox Media Group (CMG), einem US-amerikanischen Medienunternehmen, das seinen Werbepartnern offenbar Tools angeboten haben soll, mit denen aktiv auf private Smartphones und deren Mikrofone zugegriffen werden kann. Die dabei gesammelten Audiodaten sollen von einer KI ausgewertet und in Kombination mit digitalen Nutzerprofilen für gezielte Werbung („App Targeting“) eingesetzt werden. Zu den angeblichen Kunden von CMG gehörten namhafte Unternehmen wie Facebook, Google und Amazon.

Unternehmen reagieren auf die Vorwürfe

Die beschuldigten Konzerne haben sich inzwischen geäußert:

Meta (Facebook-Mutterkonzern) kündigte interne Untersuchungen an.

Google distanzierte sich deutlich und entfernte CMG aus seinem Partnerprogramm.

Amazon erklärte gegenüber dem Magazin Techbook: „Amazon Ads hat bei diesem Programm nie mit der CMG zusammengearbeitet und beabsichtigt dies auch nicht.“

Die Cox Media Group selbst verteidigte sich mit dem Hinweis, dass man nie Zugang zu anderen Daten als „aggregierten, anonymisierten und verschlüsselten Drittanbieter-Daten“ gehabt habe. Außerdem sei das betroffene Produkt mittlerweile eingestellt und gehöre nicht mehr zum aktuellen Angebot. Dennoch deuten die Dokumente klar auf eine Zeit hin, in der solche Technologien tatsächlich existierten und womöglich genutzt wurden.

Datenschutzrechtlich höchst problematisch

Bereits 2023 war CMG durch ähnliche Praktiken aufgefallen. Damals wurde argumentiert, dass Nutzer durch das Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beim App-Download automatisch zustimmen würden. Auch im aktuellen Fall behauptet CMG, dass alle Datenerhebungen legal seien, da die Nutzer der Mikrofonverwendung offiziell zustimmen.

Datenschützer sehen das jedoch anders: Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist es unzulässig, persönliche Gespräche aufzuzeichnen und auszuwerten, ohne dass eine ausdrückliche, informierte Einwilligung vorliegt – diese darf nicht in versteckten Klauseln der AGB vergraben sein.

So können Sie sich schützen

Viele Nutzer berichten immer wieder, dass nach privaten Gesprächen plötzlich passende Werbeanzeigen auf ihren Smartphones erscheinen – ein Verdacht, der durch die aktuellen Enthüllungen weiter genährt wird.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann den Mikrofonzugriff für Apps manuell einschränken:

iOS-Nutzer: „Einstellungen“ > „Datenschutz & Sicherheit“ > „Mikrofon“

Android-Nutzer: „Einstellungen“ > „Sicherheit und Datenschutz“ > „Datenschutz“ > „Mikrofonzugriff“

So lässt sich zumindest ein Teil der potenziellen Überwachung unterbinden – solange die Anbieter sich an geltendes Recht halten.

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