Mehrere Freibäder in Baden-Württemberg haben neue Kleidervorschriften eingeführt. Ab sofort sind Burkinis sowie bestimmte Shorts in den Schwimmbädern verboten. Grund dafür ist der Wunsch, die Hygiene zu verbessern, denn durch die Kleidung gelangt oft viel Schmutz ins Wasser.
So trugen einige Besucher beispielsweise weite Shorts mit Taschen, in denen sich häufig Taschentücher befanden, die einfach mit ins Wasser genommen wurden – eine Belastung für andere Badegäste, so die Verantwortlichen. Gleiches gilt für junge Männer, die unter ihren Badeshorts Unterhosen trugen, was ebenfalls nicht mehr erlaubt ist.
Die Freibäder greifen durch: Burkinis und Shorts mit Taschen sind jetzt verboten.
Erst kürzlich sorgten die Franzosen für Schlagzeilen, weil in ihren Freibädern nur noch enge Badehosen erlaubt sind – auch hier steht die Hygiene im Vordergrund. In Baden-Württemberg können Badegäste auf einem Schild genau erkennen, welche Kleidung erlaubt ist und welche nicht. Frauen müssen zwar keine knappen Bikinis tragen, doch Burkinis sind künftig ebenfalls verboten.
Die Hosen müssen eng anliegen und dürfen höchstens bis zu den Knien reichen. Auch Oberteile müssen eng sitzen und die Ärmel dürfen höchstens bis zu den Ellenbogen gehen. Wichtig ist zudem das Material: Die Badekleidung muss aus Kunstfasern bestehen. Badeanzüge, Shorts und Bikinis sollen „blickdicht sein und die Geschlechtsteile vollständig bedecken“. Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, muss das Freibad verlassen. Es ist zu erwarten, dass noch weitere Freibäder ähnliche Vorschriften einführen werden.







